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IDENTITÄTSÜBERPRÜFUNG DER PASSAGIERE BEIM BOARDING WIRD AB SOFORT UMGESETZT 

Die Austrian Airlines Group setzt eine Anforderung des BMVIT (Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technik), mit der die Überprüfung der Identität aller abfliegenden Passagiere während des Einsteigens erforderlich wird, ab sofort um. Die ministerielle Anordnung basiert auf einer EU-Verordnung. Entsprechend analoge Regelungen sind in vielen Ländern der EU bereits umgesetzt.

Im Interesse eines hohen Sicherheitsniveaus müssen Passagiere direkt am Abflugsteig die Bordkarte und einen Lichtbildausweis bereithalten. Mit der Kontrolle wird sichergestellt, dass die Bordkarte nicht an Dritte weitergegeben wurde und tatsächlich von jener Person genutzt wird, die am Check-in das Ticket vorgelegt hat. Zusätzlich wird geprüft, ob die vorgelegten Reisedokumente den Einreisebestimmungen des jeweiligen Reiseziels entsprechen. Damit wird die Einreiseverweigerung durch die Behörden des Zielortes im Falle des Nichtentsprechens und weitere Unannehmlichkeiten für betroffene Passagiere schon frühzeitig vermieden.

Für Flüge innerhalb Österreichs stellt der Führerschein einen ausreichenden Identitätsnachweis dar. Internationale Flüge (d. h. Schengen als auch Non-Schengen) erfordern aber unbedingt das Mitführen eines gültigen Reisedokuments (Reisepass oder Personalausweis).

DK/ LD
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